| Chartervertragsbedingungen „Skjoldnæs-Jolle“
Das Fahrgebiet beschränkt sich auf bis zu 1.500 m von der Küste entfernt.
Ausgangs- und Rückgabehafen ist: DK Søby-Ærø
Tritt der Charterer vom Chartervertrag zurück, so verfällt die Chartergebühr, es sei denn, es gelingt dem Vercharterer, die Jolle anderweitig zu vermieten. In einem solchen Fall ist eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,-- zu zahlen.
Die Jolle ist Kaskoversichert mit einer Selbstbeteilung von EUR 1.150,00 und Haftpflichtversichert. Die Selbstbeteiligung ist in jedem Schadensfall vom Charterer zu tragen. Der Einfachheithalber beträgt die Kautionshinterlegungssummer nur EUR 250,00. Der Charterer haftet für alle Schäden, die aufgrund seiner Fahrlässigkeit nicht mit der Versicherung reguliert werden können, auch für fehlerhafte Bedienung; für Schäden, die durch Handlungen aus Unwissenheit entstehen; auch für Schäden, die von Dritten verursacht werden, wie z.B. böswillige Beschädigung, selbst wenn der Mieter vollkommen ohne Schuld am Verlauf der Geschehnisse ist. War die Jolle einer Kollosion, Auflaufen oder einem anderen Schaden ausgesetzt, wird die Abrechnung der Hinterlegungssumme erst erfolgen, nachdem der Schaden besichtigt und geschätzt worden ist. Dies gilt auch bei beschädigten oder fehlenden Gegenständen und Beschädigungen an der Jolle. Bei mängelfreier Rückgabe der Jolle und Ausrüstung wird die Kaution nach erfolgter Endkontrolle zurücküberwiesen.
Der Charterer ist verpflichtet, alle Schäden und jede Grundberührung an der Jolle und der Ausrüstung unverzüglich zu melden, auch versteckte Schäden. Beim Schaden am Schiff, an anderen Schiffen o. ä. oder an Personen fertigt der Charterer eine Niederschrift darüber an. Während der Mietzeit ist der Mieter für die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen allein verantwortlich. Der Vercharterer übernimmt keinerlei Verantwortung gegenüber der an Bord befindlichen Personen, falls diese, aus welchen Gründen auch immer, Schaden erleiden.
Der Charterer übernimmt die Jolle auf eigene Verantwortung. Der Vercharterer haftet nicht für solche Schäden, die aus Unrichtkeiten, Ungenauigkeiten und Veränderungen des zur Verfügung gestellten nautischen Hilfsmaterials, Seekarten, Kompass, verursacht werden. Der Charterer hat sich vor Törnbeginn über die Gegebenheiten des Fahrgebietes zu informieren, wie z. B. über Strömungen und veränderte Wasserstände bei starkem Wind. Schiffszustand und Vollständigkeit der Ausrüstung müssen vor Törnbeginn vom Charterer überprüft werden. Schäden an der Jolle und der Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit nicht beeinträchtigen und die Nutzung weiterhin ermöglichen, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt. Elektronsiche Geräte, wie GPS, Fischfinder usw. auf der Jolle sind ein Service. Sollten diese aus irgendwelchen Gründen einmal aufallen, und sei es durch Fehlbedienugn des Vorcharterers, so können wir nicht dafür haftbar gemacht werden und es besteht kein Recht zur Minderung der Chartergebühr. Selbstverständlich sind wir bemüht, Ihnen dieses immer im einfwandfreien Zustand zu übergeben.
Gibt der Charterer die Jolle nicht rechtzeitig zurück, so dass der nächste Mieter nicht pünktlich übernehmen kann, haftet der Charterer aus allen daraus entstehenden Konsequenzen. Der Nachmieter kann keine Ersatzansprüche gegen den Vercharterer stellen. Verzögerungen durch Reparaturen, die während der Mietzeit auftreten, werden nicht vergütet. Verlässt der Charterer die Jolle an einem anderen als den vereinbarten Ort, gleich aus welchem Grund, so trägt der Charterer alle Kosten für die Rückführung der Jolle zu Wasser oder zu Land. Verspätete Rückgabe führt zu Ersatzansprüchen seitens des Vercharterers.
Die Jolle wird nach Rückkehr in sauberem und aufgeklartem Zustand zurückgegeben. Der Dieseltank und Reservekanister sind aufzufüllen und die Endreinigung hat der Charterer selbst auszuführen.
Der Charterer erklärt ausdrücklich und verpflichtet sich:
- keine gewerbliche Personenbeförderung zu betreiben
- keine Veränderungen am Schiff und an der Ausrüstung vorzunehmen
- die Jolle und Ausrüstung pfleglich und sorgsam zu behandeln - die Jolle nur mit Bootsschuhen zu betreten
- die Jolle nicht an Dritte weiterzugeben - die Seemanschaft ausreichend zu beherrschen und See-Erfahrung zu haben in der Führung einer Jolle
- ausreichend technisches Wissen zum Führen einer Motorjolle zu besitzen (z. B. Überwachung und Auffüllen von Motoröl, Überwachung und Inbetriebhaltung der Motorkühlung und Kühlwasser / Kühlwasserfilters, Motorelektrik, Batteriekontrolle).
- grundsätzlich durchzusetzen, dass alle Personen an Bord Schwimmwesten tragen
- über die Wetterverhältnisse zu informieren, nicht bei unsichtigem Wetter und über 4 Bft Windstärken zu fahren
- bei anbrechender Dunkelheit im Heimathafen zu sein
- zum Angeln einen dänischen Angelschein zu erwerben (Touristbüro/Postamt)
- keine Fischabfälle ins Hafenbecken und in die im Hafen aufgestellten Abfallbehälter zu werfen
- die 0-Promille-Grenze für Alkohol für alle an Bord befindlichen Personen zu beachten
Sollten einzelne Passagen dieses Vertrages unrechtwirksam sein, bleiben die übrigen davon unberührt.
Gerichtsstand: DK Rudkøbing / Svendborg
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