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Die Alu - Æ 20 ist eine sportliche, geräumige Wanderjolle. Sie hat einen breiten Knickspantrumpf, der aus Aluminium in geschweißter Konstruktion hergestellt ist. Das große Cockpit bietet 4 Seglern Platz. Es ist reichlich Stauraum für Segel, Leinen, Fender und sonstige persönliche Sachen vorhanden.
Die Jolle hat voll verschweißte Luftkästen und Auftriebskörper, so daß sie auch nach einer evtl. Kenterung mit 4 Personen schwimmfähig bleibt. Mit 16 m2 Segelfläche ist das Boot nicht übertakelt, außerdem kann bei viel Wind noch ein Reff eingebunden werden. Es ist die ideale Jolle für Küstengewässer der dänischen Südseeinsel Ærø. Die Ferien sind noch schöner mit einer ÆBC - Jolle, wenn das Wetter aufs Wasser lockt.
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Großsegel m. 1 Reff, Fock m. Schoten, 1 Anker mit Tau, 1 Reserveleine, 2 Festmacher 5 m, 2 Festmacher 10 m,
4 Schwimmwesten, 2 Fender, 2 Paddel, 1 Kompass.
Maße : Länge = 6,0 m - Breite = 2,0 m - Tiefgang = 0,5 - 0,9 m - Gewicht = ca. 300 kg
Segelfl. = 16 qm - max. 4 Personen
ÆBC, Ærøskøbing Bootswerft und Chartercenter, Smedevejen 7, DK- 5970 Ærøskøbing
Tel.: 0045 6252 2166 - info@aebc-yachtcharter.de
freie Termine - buchen oder reservieren
Preise:
1 Tag = EUR 80,00
1 Woche = EUR 230,00
2 Wochen = EUR 390,00
Tagescharter kann nur vor Ort gebucht werden.
Abweichend zur Preisliste der Charterboote beträgt die Kautionshinterlegung für diese Jolle EUR 250,00
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Chartervertragsbedingungen Alu-Segel-Jolle
Das Fahrgebiet beschränkt sich auf bis zu 1.500 m von der Küste entfernt.
Ausgangs- und Rückgabehafen ist: DK Søby-Ærø. Tritt der Charterer vom Chartervertrag zurück, so verfällt die Chartergebühr, es sei denn, es gelingt dem Vercharterer, die Jolle anderweitig zu vermieten. In einem solchen Fall ist eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,-- / DKK 400,- zu zahlen. - Die Jolle ist Kasko versichert mit einer Selbstbeteilung von EUR 250,-- / DKK 2.000,- und Haftpflichtversichert. Die Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vom Charterer zu tragen. Der Charterer haftet für alle Schäden, die aufgrund seiner Fahrlässigkeit nicht mit der Versicherung reguliert werden können, auch für fehlerhafte Bedienung; für Schäden, die durch Handlungen aus Unwissenheit entstehen; auch für Schäden, die von Dritten verursacht werden, wie z.B. böswillige Beschädigung, selbst wenn der Mieter vollkommen ohne Schuld am Verlauf der Geschehnisse ist. War die Jolle einer Kollosion, Auflaufen oder einem anderen Schaden ausgesetzt, wir die Abrechnung der Hinterlegungssumme erst erfolgen, nachdem der Schaden besichtigt und geschätzt worden ist. Dies gilt auch bei beschädigten oder fehlenden Gegenständen und Beschädigungen an der Jolle. Bei mängelfreier Rückgabe der Jolle und Ausrüstung wird die Kaution zurück überwiesen. - Der Charterer ist verpflichtet, alle Schäden an der Jolle und der Ausrüstung unverzüglich zu melden, auch versteckte Schäden. Beim Schaden am Schiff, an anderen Schiffen o. ä. oder an Personen fertigt der Charterer eine Niederschrift darüber an. Während der Mietzeit ist der Mieter für die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen verantwortlich. Der Vercharterer übernimmt keinerlei Verantwortung gegenüber der an Bord befindlichen Personen, falls diese, aus welchen Gründen auch immer, Schaden erleiden. Der Charterer übernimmt die Jolle auf eigene Verantwortung. Der Vercharterer haftet nicht für solche Schäden, die aus Unrichtigkeiten, Ungenauigkeiten und Veränderungen des zur Verfügung gestellten nautischen Hilfsmaterials, Seekarten, Kompass, verursacht werden. Der Charterer hat sich vor Törnbeginn über die Gegebenheiten des Fahrgebietes zu informieren, wie z. B. über Strömungen und veränderte Wasserstände bei starkem Wind. Schiffszustand und Vollständigkeit der Ausrüstung müssen vor Törnbeginn vom Charterer überprüft werden. Schäden an der Jolle und der Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit nicht beeinträchtigen und die Nutzung weiterhin ermöglichen, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt. - Gibt der Charterer die Jolle nicht rechtzeitig zurück, so dass der nächste Mieter nicht pünktlich übernehmen kann, haftet der Charterer aus allen daraus entstehenden Konsequenzen. Der Nachmieter kann keine Ersatzansprüche gegen den Vercharterer stellen. Verzögerungen durch Reparaturen, die während der Mietzeit auftreten, werden nicht vergütet. Verlässt der Charterer die Jolle an einem anderen als den vereinbarten Ort, gleich aus welchem Grund, so trägt der Charterer alle Kosten für die Rückführung der Jolle zu Wasser oder zu Land. Verspätete Rückgabe führt zu Ersatzansprüchen seitens des Vercharterers.
- Die Jolle wird nach Rückkehr in sauberem und aufgeklartem Zustand zurückgegeben.
Der Charterer erklärt ausdrücklich und verpflichtet sich:
- keine gewerbliche Personenbeförderung zu betreiben - keine Veränderungen am Schiff und an der Ausrüstung vorzunehmen
- die Jolle und Ausrüstung pfleglich und sorgsam zu behandeln - die Jolle nur mit Bootsschuhen zu betreten
- die Jolle jeden Abend vorm Dunkelwerden in den Heimathafen Søby-Ærø zu legen
- die Jolle nicht an Dritte weiterzugeben - die Seemannschaft ausreichend zu beherrschen und See-Erfahrung zu haben in der Führung einer Segel-Jolle und im Besitz eines Segelscheines zu sein
- das Auslaufverbot ab 4 Bft zu beachten
- ausreichend technisches Wissen zum Führen einer Segeljolle zu besitzen - grundsätzlich durchzusetzen, dass alle Personen an Bord Schwimmwesten tragen
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